Abgeordnetenhaus

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist das Landesparlament des Bundeslandes Berlin. Berlin hat als Stadtstaat wie Hamburg und Bremen im Gegensatz zu den Flächenstaaten sowohl Landes- als auch Kommunalaufgaben zu erfüllen.

Das höchste beschlussfassende Organ des Parlaments ist das Plenum, die Vollversammlung aller Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Traditioneller Sitzungstag der Berliner Volksvertretung ist der Donnerstag. Die Tradition wurde bereits von der alten Stadtverordnetenversammlung begründet, die seit 1809 jeweils am Donnerstag zusammentrat. Im Plenum werden die Gesetze von den Abgeordneten verabschiedet.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist ein Arbeitsparlament. Das heißt, dass alle Gesetze vor Verabschiedung im Plenum in den Ausschüssen beraten werden. In jedem Ausschuss spiegelt sich das Ergebnis der letzten Parlamentswahlen wieder, damit die Mehrheitsverhältnisse der Parlamentszusammensetzung gewahrt bleiben. Die SPD hat die letzten Wahlen zum Abgeordnetenhaus als stärkste Kraft gewonnen – aufgrund dessen ist sie auch stärkste Fraktion im Parlament und stellt daher auch die meisten Abgeordneten im Plenum und in den einzelnen Ausschüssen.

In der Regel ist jeder Abgeordnete Mitglied in mehreren Ausschüssen. Dies ist für die Arbeitsteilung der Fraktion und die Arbeit des Parlaments sinnvoll. Ich bin Mitglied in den Ausschüssen Bildung, Jugend und Familie sowie Inneres, Sicherheit und Ordnung.

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