Besuchen Sie mich!

Veröffentlicht am 14. Februar 2013

Ich biete allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern und Schulklassen aus meinem Wahlkreis einen Besuch im Abgeordnetenhaus von Berlin an.

Ein solcher Besuch umfasst eine einstündige Führung durch das Haus, bei der die Geschichte und Architektur vorgestellt werden. Anschließend stehe ich gerne für ein einstündiges Gespräch zur Verfügung, in dem ich Rede und Antwort stehe: Wie arbeitet das Parlament, mit welchen Themen beschäftigt es sich derzeit und welche Aufgaben hat ein Abgeordneter?

Darüber hinaus besteht an Plenarsitzungstagen auch die Möglichkeit, sich einen Teil der Plenardebatte anzuschauen und Politik hautnah mitzuerleben.

Sind Sie neugierig geworden und haben Interesse, mich im Abgeordnetenhaus von Berlin zu besuchen und persönlich kennenzulernen? Dann freue ich mich über Ihre Mail und Ihren Besuch!

Informiert bleiben

Veröffentlicht am 20. April 2011
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Den Kuchen bringe ich mit

Veröffentlicht am 16. April 2011

Wenn Sie mich kennenlernen und zu Ihnen einladen möchten: gern! Den Kuchen bringe ich mit.

Bitte senden Sie mir eine E-Mail oder melden Sie sich über das Kontaktformular mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und Telefonnummer. Wenn Sie ein bestimmtes Anliegen haben, schreiben Sie bitte einige Stichworte dazu.

Sie können auch gern Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen oder Ihre Familie dazu einladen. Dann reden wir über Ihre Wünsche, Vorstellungen, Meinungen und Ideen zur Politik in Neukölln und Berlin.

Ich rufe Sie an und wir vereinbaren einen Termin.

Ich freue mich darauf!

Spenden

Veröffentlicht am 10. Februar 2011

Ich freue mich über jede Spende, die uns hilft, die Ziele der SPD umzusetzen.

Bitte richten Sie Ihre Spende per (Online-)Überweisung mit der Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse an:

SPD Neukölln-Mitte
Postbank Berlin
Kontonummer: 468655102
BLZ: 10010010

 

Spendenabzugsfähigkeit

Nach § 34 g des Einkommenssteuergesetzes (EstG) können 50% der Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 Euro jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Spenden sind bis zu weiteren 1,650 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 b EstG abzugsfähig.

Bescheinigung für das Finanzamt

Bei Spenden bis zu 100 Euro gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahungsbeleg des Spenders als Spendennachweis für das Finanzamt. Bei Spenden über 100 Euro wird eine Spendenquittung aufgestellt.