
Wir haben die Tütenpflicht für Hundebesitzer durch eine Vorzeigepflicht klargestellt. Künftig muss beim Gassigehen auf Verlangen der Kontrolleure der zuständigen Ordnungsämter durch Vorzeigen nachgewiesen werden, dass man ein geeignetes Hilfsmittel zur Beseitigung von Hundehaufen dabei hat. Wer das nicht kann oder sich weigert, muss eine Strafe zahlen. Weiterlesen